Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 EUR. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000,00 EUR pro Antragsteller.
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 EUR im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
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